Angestelltenverhältnis bei jungen Zahnärzten immer beliebter
Betty's Storytime angestellte zahnärztin, einzelpraxis oder gemeinschaftspraxis
Wer sich dem Studium der Zahnmedizin widmet, strebt in der Regel eine eigene Praxis oder eine Praxisgemeinschaft an. Doch gerade die jüngere Generation an Zahnärzten zieht der Selbständigkeit immer häufiger ein Angestelltenverhältnis vor. Gründe, die für diese Entwicklung sprechen, gibt es genug.
Zu den Fakten: Im Jahr 2016 waren insgesamt 71.926 Zahnärzte aktiv. Davon waren 16.715 angestellte Zahnärzte. Die Zahlen weisen laut Statischem Jahrbuch der BZÄK eine sinkende Zahl an niedergelassenen Dentisten auf. Dementsprechend steigt die Zahl der angestellten Zahnmediziner.
Waren es vor einigen Jahren noch Aus- und Weiterbildungsassistenten, welche die Gruppe der Angestellten prägten, sind es heute oft auch Zahnärzte. Und es sind mit über 60 Prozent überwiegend Frauen, die nach ihrer Assistenztätigkeit in einem Angestelltenverhältnis weiterarbeiten. Entscheiden sich junge Ärzte dennoch für eine eigene Niederlassung, übernehmen sie meist eine vorhandene Einzelpraxis. Diese Entscheidung treffen laut Daten des Statistischen Jahrbuchs der BZÄK mehr als 60 Prozent der Absolventen. Die durchschnittliche Investition beträgt dabei knapp 340.000 Euro. Nur sieben Prozent der Nachwuchszahnärzte gründet eine eigene Praxis neu.
Mögliche Gründe für den aktuellen Trend zur Anstellung
Schon im Dezember 2016 hat eine IDZ-Studie ermittelt, welche Wünsche Berufseinsteiger in der Zahnmedizin haben. Neben der persönlichen Weiterentwicklung und der guten Vorbereitung gaben die Befragten auch an, dass für sie die Familienplanung und die berufliche Verwirklichung eine wichtige Rolle spielen.
Eine Anstellung in einer Zahnarztpraxis bietet für junge Zahnärzte die Möglichkeit, abgesichert Berufserfahrung zu sammeln. Sie tragen dabei nicht die betriebswirtschaftliche Verantwortung wie niedergelassene Ärzte. Zugleich bleiben sie flexibel und können ohne eigene Praxis ihren Standort wechseln, um neuen beruflichen Perspektiven nachzugehen. Ein wichtiger Aspekt ist darüber hinaus die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die bei einer Anstellung eher möglich ist als in einer eigenen Praxis mit Personalverantwortung. Was für junge Ärzte ebenfalls häufig ein Hinderungsgrund für den Einstieg in eine Praxis darstellt, ist die Finanzierung. Bei Kosten von durchschnittlich mehr als 300.000 Euro verzichten viele Jungärzte auf ein höheres Gehalt in der Selbständigkeit und ziehen Sicherheit sowie andere Vorteile vor.
Weitere Informationen zum Thema:
- https://www.lzkb.de/images/lzkb_inhalt/zahnaerzte/junge_zahnaerzte/LZAEKB_Broschuere_Junge_Zahnaezte_2014_klein.pdf
- https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/df16/df.pdf
- https://www.dzw.de/berufsbild-was-sich-vor-allem-junge-zahnaerzte-wuenschen
- https://www.zm-online.de/archiv/2016/24/titel/was-junge-zahnaerzte-heute-wollen/