
Festzuschussbeträge für Zahnersatz ab 1. Januar 2025 angepasst
Berlin, 9. Mai 2025
Für alle Zahnarztpraxen in Deutschland gibt es eine wichtige Information bezüglich der Abrechnung von Zahnersatzleistungen: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Anpassung der Festzuschussbeträge zum Zahnersatz beschlossen. Diese Änderungen treten mit Wirkung zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Das Festzuschusssystem: Fundament der Zahnersatzversorgung
Das seit 2005 bestehende Festzuschusssystem zum Zahnersatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist ein zentraler Bestandteil der zahnärztlichen Versorgung. Es bindet die Zahnarztpraxis in zweierlei Hinsicht ein:
- Die Praxis ist verpflichtet, vor jeder anstehenden Zahnersatzbehandlung die jeweiligen Festzuschussbefunde zu ermitteln und korrekt in den Heil- und Kostenplan (HKP) einzutragen.
- Zudem muss die Praxis die systembedingten Besonderheiten bei der Abrechnung genau beachten, um eine reibungslose Abwicklung sicherzustellen.
Nach vielen Jahren der Anwendung ist das System fest etabliert, und seine Anwendung in den Praxen ist zur Routine geworden.
Praktische Hilfen für den Praxisalltag
Um den Zahnarztpraxen die Anwendung und Abrechnung der angepassten Festzuschussbeträge zu erleichtern, werden weiterhin spezifische Hilfen bereitgestellt:
Aktuelle Abrechnungshilfe verfügbar
Eine aktualisierte Abrechnungshilfe, die die neuen Festzuschussbeträge und relevante Informationen für die praktische Anwendung enthält, steht zum Download bereit. Diese dient als schnelle Orientierung für den täglichen Bedarf in der Praxis.
Hier können Sie die aktuelle Abrechnungshilfe herunterladen.
Darüber hinaus erweist sich das sogenannte Festzuschuss-Kompendium weiterhin als unverzichtbares Nachschlagewerk. Obwohl die Anwendung des Festzuschusssystems in den Praxen zur Routine geworden ist, wird das Kompendium immer wieder nachgefragt – sei es zum Nachschlagen bei speziellen Fragestellungen oder als umfassendes Grundlagenwerk für Auszubildende und neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das Kompendium wird deshalb weiterhin regelmäßig aktualisiert, um stets die neuesten Regelungen und Hinweise abzubilden.
Fazit: Kontinuierliche Anpassung für eine etablierte Versorgung
Die regelmäßige Anpassung der Festzuschussbeträge ist notwendig, um das etablierte System der Zahnersatzversorgung in der GKV aktuell und funktionsfähig zu halten. Für Zahnarztpraxen ist es unerlässlich, sich mit diesen Änderungen vertraut zu machen und die bereitgestellten Abrechnungshilfen und Kompendien zu nutzen, um die Patientenversorgung weiterhin gesetzeskonform und effizient zu gestalten.