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Festzuschussbeträge für Zahnersatz ab 1. Januar 2025 angepasst

Berlin, 9. Mai 2025

Für alle Zahnarztpraxen in Deutschland gibt es eine wichtige Information bezüglich der Abrechnung von Zahnersatzleistungen: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Anpassung der Festzuschussbeträge zum Zahnersatz beschlossen. Diese Änderungen treten mit Wirkung zum 1. Januar 2025 in Kraft.

Das Festzuschusssystem: Fundament der Zahnersatzversorgung

Das seit 2005 bestehende Festzuschusssystem zum Zahnersatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist ein zentraler Bestandteil der zahnärztlichen Versorgung. Es bindet die Zahnarztpraxis in zweierlei Hinsicht ein:

  • Die Praxis ist verpflichtet, vor jeder anstehenden Zahnersatzbehandlung die jeweiligen Festzuschussbefunde zu ermitteln und korrekt in den Heil- und Kostenplan (HKP) einzutragen.
  • Zudem muss die Praxis die systembedingten Besonderheiten bei der Abrechnung genau beachten, um eine reibungslose Abwicklung sicherzustellen.

Nach vielen Jahren der Anwendung ist das System fest etabliert, und seine Anwendung in den Praxen ist zur Routine geworden.

Praktische Hilfen für den Praxisalltag

Um den Zahnarztpraxen die Anwendung und Abrechnung der angepassten Festzuschussbeträge zu erleichtern, werden weiterhin spezifische Hilfen bereitgestellt:

Darüber hinaus erweist sich das sogenannte Festzuschuss-Kompendium weiterhin als unverzichtbares Nachschlagewerk. Obwohl die Anwendung des Festzuschusssystems in den Praxen zur Routine geworden ist, wird das Kompendium immer wieder nachgefragt – sei es zum Nachschlagen bei speziellen Fragestellungen oder als umfassendes Grundlagenwerk für Auszubildende und neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das Kompendium wird deshalb weiterhin regelmäßig aktualisiert, um stets die neuesten Regelungen und Hinweise abzubilden.

Fazit: Kontinuierliche Anpassung für eine etablierte Versorgung

Die regelmäßige Anpassung der Festzuschussbeträge ist notwendig, um das etablierte System der Zahnersatzversorgung in der GKV aktuell und funktionsfähig zu halten. Für Zahnarztpraxen ist es unerlässlich, sich mit diesen Änderungen vertraut zu machen und die bereitgestellten Abrechnungshilfen und Kompendien zu nutzen, um die Patientenversorgung weiterhin gesetzeskonform und effizient zu gestalten.