
Punktwert für Zahnersatz und Zahnkronen steigt ab 2021 um 2,53 Prozent
Berlin, 1. Dezember 2020
Eine wichtige Nachricht für die Abrechnung von Zahnersatz und Zahnkronen: Die Partner der Selbstverwaltung auf Bundesebene, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband, haben sich einvernehmlich auf eine Anhebung des bundesweit geltenden Punktwertes für diese Leistungen geeinigt. Die Anpassung tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft.
Details zur Punktwertanhebung für 2021
Konkret wird der Punktwert für Zahnersatz und Zahnkronen im Jahr 2021 um 2,53 Prozent angehoben. Diese Steigerung entspricht der Höhe der für 2021 maßgeblichen Grundlohnsummenentwicklung.
Ab dem 1. Januar 2021 erhöht sich der Punktwert für alle Heil- und Kostenpläne, die ab diesem Datum ausgestellt werden, auf 0,9818 Euro. Rechtsgrundlage für diese Anpassung sind die Regelungen in § 57 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V).
Einigung in schwierigen Zeiten: Lob für die Selbstverwaltung
Die Einigung erfolgte inmitten schwieriger Rahmenbedingungen, die maßgeblich von den Herausforderungen der Corona-Pandemie geprägt waren. Beide Verhandlungspartner bewerteten das Ergebnis als tragfähigen Kompromiss.
Der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, Martin Hendges, kommentierte: „Angesichts schwieriger Rahmenbedingungen und zahlreicher Herausforderungen insbesondere in Folge der Corona-Pandemie ist das Ergebnis ein guter Kompromiss. Einmal mehr hat die gemeinsame Selbstverwaltung ihre Handlungsfähigkeit erfolgreich unter Beweis gestellt und auch in Zeiten der Krise einen weiteren Beleg für funktionierende Mechanismen des partnerschaftlichen Ausgleichs im Gesundheitswesen erbracht.“
Auch Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband, hob die besonderen Umstände hervor: „Die besondere Situation der Pandemie hat in diesem Jahr auch die Honorarverhandlung geprägt. Einerseits ist die Finanzlage der GKV angespannt, andererseits haben die Zahnärztinnen und Zahnärzte große Herausforderungen bewältigt. Die Anhebung des Punktwertes ist ein tragbarer Kompromiss, der zeigt, dass die Selbstverwaltung auch unter erschwerten Bedingungen funktioniert.“
Auswirkungen für Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte
Die erhöhten Punktwerte führen zu einer entsprechenden Anhebung der Honorare für die rund 48.000 Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte in Deutschland für die im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung erbrachten Zahnersatzleistungen.
Fazit: Verlässliche Honorarentwicklung gesichert
Die Einigung zur Anhebung des Punktwertes für Zahnersatz und Zahnkronen zeigt, dass die Mechanismen der Selbstverwaltung auch in Krisenzeiten in der Lage sind, zu einvernehmlichen und an der wirtschaftlichen Entwicklung orientierten Ergebnissen zu gelangen. Die Anpassung an die Grundlohnsummenentwicklung sichert eine verlässliche Honorarentwicklung für einen wichtigen Leistungsbereich der vertragszahnärztlichen Versorgung und trägt dazu bei, die finanzielle Stabilität der Praxen in herausfordernden Zeiten zu unterstützen.