Berufshaftpflicht für Zahnärzte – 8 Tipps von DentaTec
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Berufshaftpflicht für Zahnärzte – 8 praktische Tipps aus der DentaTec-Redaktion
Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für Zahnärzte unbedingt zu empfehlen. Schließlich kann sie die eigene Praxis und das eigene Handeln bei Personen- oder Sachschäden absichern. Darüber hinaus verlangt die Musterberufsordnung der BZÄK, dass jeder Zahnarzt sich vor Haftpflichtansprüchen absichert. Wir geben Ihnen 8 praktische Tipps für die Auswahl der Berufshaftpflicht für Zahnärzte.
Der Nutzen einer Berufshaftlicht für Zahnärzte
Ärzte sind in hohem Maße für die Gesundheit und das Wohlergehen ihrer Patienten verantwortlich. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass Patienten bestmöglich behandelt werden und weder bleibende Körper- noch Sachschäden in der Zahnarztpraxis erleiden.
Im Laufe eines Berufslebens als Zahnarzt mit eigener Praxis oder in Anstellung erhöht sich mit steigender Patientenzahl die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem Schaden kommt. Eine Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärzte ist dann eine sehr sinnvolle Absicherung.
- Der Versicherer klärt im Schadensfall für Sie, ob und in welcher Höhe Sie Schadensersatz leisten müssen.
- Sind Sie für den Schaden verantwortlich, übernimmt die Berufshaftpflicht die Schadensregulierung.
- Sind Sie nicht für den Schaden verantwortlich, aber ein Patient erhebt Schadensersatzansprüche, übernimmt der Versicherer die Abwehr möglicher unberechtigter Ansprüche für Sie. Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, kann auch dann der Haftpflichtversicherer einspringen und die Prozesskosten übernehmen.
Grundsätzlich sind Zahnärzte sowie alle in der Praxis Arbeitenden über eine Berufshaftpflicht für Zahnärzte vor hohen Schadensersatzforderungen abgesichert.
Die Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärzte kann sowohl für den Praxisinhaber als auch für Assistenzärzte separat sinnvoll sein. Assistenzärzte sind mit einer eigenen Berufshaftpflicht dann auch im privaten Bereich sowie in ausreichender Höhe bei Behandlungen geschützt. Viele Arztpraxen schließen Assistenzärzte aus Kostengründen vom Versicherungsschutz über die Berufshaftpflicht aus. Deshalb sollten Sie als Assistenzzahnarzt unbedingt einen eigenen Versicherungsschutz über die Berufshaftpflicht wählen.
Die Zahnarzt-Haftpflicht ist außerdem wichtig, weil Personenschäden in Deutschland erst nach 30 Jahren verjähren. Somit besteht die Möglichkeit, dass ein Geschädigter noch dann klagt, wenn Sie als Assistenzarzt längst nicht mehr bei Ihrem alten Arbeitgeber oder Sie als Praxisinhaber bereits in Rente sind. Die Berufshaftpflicht kann Sie auch dann noch vor Ansprüchen Dritter schützen.
Worauf sollte ich bei der Auswahl der Zahnarzt-Berufshaftpflicht achten?
Die Kriterien für die Wahl der besten Police lassen sich an maximal zwei Händen abzählen. Hier kommen sie:
1. Bestehenden Versicherungsschutz prüfen
Wie vor jedem Versicherungsabschluss sollten Sie genau prüfen, welchen Versicherungsschutz Sie bereits genießen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie angestellter Zahnarzt sind und es eine Berufshaftpflicht für die Praxis gibt. Es würde keinen Sinn ergeben, sich doppelt zu versichern. Durch eine „Überversicherung“ geben Sie nicht nur unnötig Geld aus, sondern sorgen für unnötigen Verwaltungsaufwand im Schadensfall.
Prüfen Sie als Angestellter genau, ob und in welchem Umfang Sie über eine bestehende Berufshaftpflicht bereits versichert sind. So können Sie z.B. in vollem Umfang haften, wenn kein Behandlungsvertrag zwischen dem Praxisinhaber und dem Patienten, sondern zwischen dem Patienten und Ihnen besteht.
2. Auf die Leistungen achten
Der erste Blick gilt auch bei der Berufshaftpflicht für Zahnärzte den von der Police garantierten Leistungen. Doch worauf kommt es dabei an?
- Deckungssumme: Achten Sie auf eine möglichst hohe Deckungssumme. Von Experten werden in der Regel mindestens 5 Millionen Euro bei Personen- und Sachschäden sowie mindestens 500.000 Euro bei Vermögensschäden empfohlen.
- weltweiter Versicherungsschutz: Gerade Assistenzärzte, die eine Famulatur im Ausland absolvieren, sollten sich entsprechend absichern.
- Behandlungsformen: Hier sollten Sie genau prüfen, welche Leistungen der Versicherungsschutz abdeckt. Sind Implantate im Schutz enthalten oder auch kosmetische Zahnbehandlungen? Ist die Betäubung mit Lachgas im Versicherungsumfang enthalten oder Arbeiten im eigenen Zahntechnik-Labor? Deckt die Police auch Laborkosten für die Wiederherstellung von Zahnersatz ab und sind Erste-Hilfe-Leistungen enthalten? Sind Sie auch bei Urlaubsvertretungen versichert?
Am besten stellen Sie im Vorfeld auf, welche Leistungen Ihre Police unbedingt enthalten sollte und wählen anschließend den passenden Versicherungsschutz aus.
3. Ausreichende Deckungssumme wählen
Die Deckungssumme umfasst die Kosten, die durch Personen-, Sach- oder Vermögensschäden entstehen können. Gute Haftpflichtpolicen haben eine Versicherungssumme von mindestens fünf Millionen Euro bei Sach- und Personenschäden. Auch wenn die Kosten für die Versicherung sich mit steigender Deckungssumme ebenfalls erhöhen, sollten Sie hier nicht zu knapp kalkulieren, um im Leistungsfall nicht unterversichert zu sein.
4. Versicherungstarife vergleichen
Wie bei allen Versicherungen ist es auch bei der Berufshaftpflicht für Zahnärzte sinnvoll, wenn Sie verschiedene Versicherungstarife und Versicherer vergleichen. Nur so finden Sie einen günstigen und auch leistungsstarken Tarif. Achten Sie beim Versicherungsvergleich darauf, dass Sie auch wirklich gleiche Leistungen vergleichen.
5. Prüfen ob Berufs- und Privathaftpflicht kombiniert werden können
In manchen Fällen bietet es sich an, eine Kombipolice aus Berufs- und Privathaftpflicht zu wählen, denn damit lassen sich Beiträge sparen. Für nur einen geringen Aufpreis können Sie bei vielen Versicherern Ihre Privathaftpflicht um den Berufshaftpflichtschutz ergänzen.
Fragen Sie z.B. bei Ihrem bisherigen Haftpflichtversicherer nach, was eine Berufshaftpflicht für Zahnärzte kosten würde.
6. Auf den Service achten – Spezialisierung auf Zahnärzte
Berufshaftpflicht ist nicht gleich Berufshaftpflicht. Zwar bieten viele Versicherer eine solche Police oder Erweiterungsmöglichkeit der bestehenden Privathaftpflicht an, aber in der Praxis sind gerade Berufshaftpflichttarife nicht spezifisch für Zahnärzte ausgelegt. So empfiehlt auch die BZÄK Versicherer, die eine eigene Schadensabteilung für die Arzthaftpflicht haben. Nur so können Sie im Schadensfall bestmöglich fachlich und juristisch betreut werden.
7. Tarife mit Nachhaftung wählen
Empfehlenswert sind immer Tarif mit sogenannter „Nachhaftung“. Dies bedeutet, dass der Versicherungsschutz mit dem Ende Ihrer Praxis oder Ihres Arbeitsverhältnisses endet, sondern auch darüber hinaus bestehen bleibt. Die besten Berufshaftpflichtversicherungen für Zahnärzte bieten eine unbegrenzte Nachhaftung. Nur so sind Sie über die gesamte Dauer der Verjährung von Personenschäden ausreichend vor Forderungen ehemaliger Patienten abgesichert.
8. Tarife mit mehreren Schadenarten wählen
Die Gefahr eines Personenschadens ist auf dem Behandlungsstuhl zwar am meisten gegeben, doch sollten Sie sich auch gegen Vermögensschäden oder Sachschäden mit Ihrer Berufshaftpflicht absichern. So kann ein Sachschaden in der Zahnarztpraxis schon dann entstehen, wenn Ihnen Zahnersatz aus Keramik herunterfällt oder Sie ein Zahnimplantat beschädigen.
Fazit: Immer Tarife vergleichen und sich umfassend informieren
Die Berufshaftpflicht für Zahnärzte ist eine elementare Versicherung, die jeder Zahnarzt haben sollte. Um im Schadensfall ausreichend abgesichert zu sein, sollten Sie vorher alle Leistungen genau prüfen und den Versicherungsschutz bestmöglich an Ihre Praxis und Ihre Arbeit anpassen. Durch einen Versicherungsvergleich finden Sie die beste Versicherung zum besten Preis. Ob Sie dafür einen Versicherungsmakler in Anspruch nehmen oder sich im Internet selbst über alle Tarife, Leistungen und Preise informieren, bleibt Ihnen selbst überlassen.