
Die Bedeutung von Videosprechstunden in der zahnärztlichen Versorgung
Die Bedeutung von Videosprechstunden in der zahnärztlichen Versorgung
Seit dem 1. Juli 2020 haben Zahnärzte die Möglichkeit, Videosprechstunden und Videofallkonferenzen im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung anzubieten. Diese Neuerung basiert auf der Vereinbarung über die technischen Anforderungen an Videosprechstunden gemäß § 291g Absatz 5 SGB V, die zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) getroffen wurde.
Wer profitiert von den neuen Regelungen?
Die gesetzlichen Bestimmungen erlauben es, dass Versicherte, die einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen, von diesen digitalen Angeboten profitieren können. Zudem können auch Patienten, die im Rahmen eines Kooperationsvertrages (§ 119b Abs. 1 SGB V) behandelt werden, Videosprechstunden in Anspruch nehmen.
Abrechnung und Vergütung
Am 19. August 2020 beschloss der Bewertungsausschuss, wie die neuen vertragszahnärztlichen Vergütungen für diese Leistungen im Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) abgebildet werden. Diese Regelungen sind seit dem 1. Oktober 2020 in Kraft und ermöglichen eine ordnungsgemäße Abrechnung der erbrachten Leistungen.
Zertifizierte Videodienstanbieter
Für die Bereitstellung von Videosprechstunden müssen Anbieter bestimmte technische Anforderungen erfüllen und ein gültiges Zertifikat gemäß Anlage 16 BMV-Z vorlegen. Die Liste der Anbieter, die diese Kriterien erfüllen, ist öffentlich zugänglich. Es ist wichtig zu beachten, dass eine darüber hinausgehende Bewertung oder Empfehlung einzelner Anbieter nicht erfolgt. Falsche Werbeaussagen von Anbietern werden ausdrücklich zurückgewiesen.
Fazit
Die Einführung von Videosprechstunden stellt einen bedeutenden Fortschritt in der zahnärztlichen Versorgung dar. Sie ermöglicht es, Patienten effizient und flexibel zu betreuen, insbesondere in Zeiten, in denen persönliche Kontakte eingeschränkt sein können. Zahnärzte sollten sich über die Möglichkeiten und Anforderungen informieren, um die Vorteile dieser digitalen Form der Patientenkommunikation optimal zu nutzen.