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ePA Testphase stockt: Experten drängen auf mehr Tests und verzichten auf bundesweite Pflicht

Berlin, 2. April 2025

Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) im Rahmen der Digitalisierung des Gesundheitswesens schreitet voran, doch die aktuelle Testphase zeigt Verzögerungen und technische Probleme. Angesichts dessen wird von ärztlicher und zahnärztlicher Seite dazu aufgerufen, von einer bundesweiten Verpflichtung zur Nutzung der ePA vorerst abzusehen. Die Tests müssen fortgesetzt und die Technik ausgereift werden.

Kritik am Tempo und der Datengrundlage

Die Erfahrungen mit der ePA im Praxisalltag sind derzeit noch sehr begrenzt. Viele der teilnehmenden Praxen konnten erst seit März mit der ePA arbeiten, also Dokumente einsehen und befüllen. Dies führt zu einer zu geringen Datengrundlage, um die Performance und Usability der ePA verlässlich beurteilen zu können. Gleichzeitig berichten die Testpraxen immer wieder von technischen Problemen, was die Verunsicherung verstärkt.

Der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes einer führenden zahnärztlichen Interessenvertretung stellt hierzu klar: „Viele der Testpraxen können erst seit März mit der ePA arbeiten, also diese einsehen und befüllen. Die Erfahrungswerte mit ihrer Performance und Nutzbarkeit im Praxisalltag sind daher zu gering. Diese Informationen brauchen wir aber, um verlässlich beurteilen zu können, ob die ePA in die Versorgung gebracht werden kann, zumal die Testpraxen immer wieder von technischen Problemen berichten. Es ist daher noch zu früh für einen bundesweiten Roll-out.“

Forderung nach Fortsetzung der Tests und Freiwilligkeit

Basierend auf den bisherigen Erfahrungen wird klar gefordert: Die Tests in den Modellregionen müssen unbedingt fortgesetzt werden. Erst wenn das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Sicherheit der ePA bestätigt hat, sollten auch Praxen außerhalb der Modellregionen die Möglichkeit erhalten, Erfahrungen mit der ePA zu sammeln. Dabei ist entscheidend:

  • Diese weiteren Testphasen müssen freiwillig sein.
  • Es muss ausreichend Zeit für die Tests eingeplant werden.
  • Die Kapazitäten der PVS-Hersteller zur technischen Umsetzung müssen berücksichtigt werden, damit die Technik in allen Praxisverwaltungssystemen (PVS) zuverlässig "gehärtet" wird.

Eine verpflichtende Einführung der ePA dürfe es erst geben, wenn die Technik ausgereift und gut in die Prozesse der Praxen integrierbar ist.

Der aktuelle Stand der Tests – Erfahrungen aus der Praxis

Seit dem 15. Januar 2025 testen in den Modellregionen Franken und Hamburg neben Arztpraxen, Apotheken und Kliniken auch 14 Zahnarztpraxen die ePA. Die Rückmeldungen sind gemischt: Während in einigen Zahnarztpraxen das Arbeiten mit der ePA grundsätzlich gut funktioniere, berichte die Mehrheit von technischen und organisatorischen Problemen.

Ein besonders kritischer Punkt ist, dass aufgrund der vielen Verzögerungen der eigentliche Zweck der ePA – der Austausch von Gesundheitsdaten – kaum getestet werden konnte. Bislang gab es nur einige wenige Fälle, in denen tatsächlich Dokumente intersektoral ausgetauscht werden konnten.

Fazit: Reife vor Rollout sichert den Erfolg

Die aktuelle Situation in der ePA-Testphase unterstreicht die Notwendigkeit eines bedachten und praxisorientierten Vorgehens. Eine verfrühte bundesweite Verpflichtung bei unzureichend getesteter Technik und begrenzten Erfahrungswerten würde die Praxen überfordern und das Vertrauen in die Digitalisierung des Gesundheitswesens gefährden. Nur durch die Fortsetzung freiwilliger Tests, die Behebung der technischen Probleme und die Sicherstellung der Praxistauglichkeit kann eine funktionierende und sichere ePA geschaffen werden, die ihren Nutzen für Patienten und Behandler voll entfalten kann.