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GKV-Finanzstabilisierungsgesetz: Scharfe Kritik – Drohen massive Negativfolgen für die Patientenversorgung?

Berlin, 28. Juli 2022

Nachdem das Bundeskabinett den Entwurf für das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) beschlossen hat, wächst die Sorge im Gesundheitswesen vor gravierenden Auswirkungen auf die Patientenversorgung. Insbesondere im zahnärztlichen Bereich wird der Entwurf scharf kritisiert, da die vorgesehenen drastischen Vergütungskürzungen und Budgetierungen erhebliche Leistungseinschränkungen befürchten lassen.

Fehlende Sachgerechtigkeit und Verhältnismäßigkeit

Die geplanten Maßnahmen im zahnärztlichen Sektor werden von zahnärztlichen Vertretern als weder sachgerecht noch in irgendeiner Form verhältnismäßig bewertet. Es wird befürchtet, dass sie fatale Folgen für die Mund- und Allgemeingesundheit der GKV-Versicherten haben werden. Die Maßnahmen werden daher strikt abgelehnt.

Der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Wolfgang Eßer, kommentierte den Beschluss: „Die geplanten Maßnahmen im zahnärztlichen Bereich sind weder sachgerecht noch in irgendeiner Form verhältnismäßig. Sie werden fatale Folgen für die Mund- und Allgemeingesundheit der Versicherten bewirken und werden strikt abgelehnt.“

Der Widerspruch: Keine Leistungskürzungen – eine Täuschung?

Bundesgesundheitsminister Lauterbach hatte mehrfach betont, dass mit dem Gesetz keine Leistungskürzungen verbunden seien. Diese Aussage wird von zahnärztlicher Seite vehement bestritten. In einem System der budgetierten Gesamtvergütung, wie es der Regierungsentwurf vorsieht, würden die erst kürzlich freigegebenen notwendigen Finanzmittel für neue Leistungen, allen voran die neue Versorgungsstrecke bei der Parodontitis-Therapie, massiv gekappt.

„Hier führt der Minister die GKV-Versicherten hinters Licht,“ kritisierte Dr. Eßer. „De facto werden damit dringend notwendige Leistungen, auf die die Versicherten neuerdings einen Rechtsanspruch haben, durch die Hintertür wieder gestrichen.“

Leuchtturmprojekt Parodontitistherapie in Gefahr

Besonders besorgniserregend ist die Situation für die neue, präventionsorientierte Parodontitis-Therapie. Erst im Juli 2021 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Konsens und mit Zustimmung des Gesundheitsministeriums eine bahnbrechende Richtlinie zur Bekämpfung dieser Volkskrankheit beschlossen – in Kenntnis der dafür erforderlichen Finanzmittel. Diese neue Versorgungsstrecke stellt einen Quantensprung für die Mund- und Allgemeingesundheit der Bevölkerung dar. Unbehandelt ist Parodontitis nicht nur die häufigste Ursache für vermeidbaren Zahnverlust, sondern steht auch im Zusammenhang mit schweren Allgemeinerkrankungen wie:

  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Diabetes
  • Risiken für Schwangere
  • Demenzielle Erkrankungen
  • Schwere Verläufe bei Infektionen mit dem Coronavirus

Der Behandlungsbedarf in Deutschland ist enorm hoch; jeder zweite Erwachsene leidet an einer behandlungsbedürftigen Parodontitis.

Dr. Eßer weiter: „Viele Jahre hat man in der gemeinsamen Selbstverwaltung um diese als Leuchtturmprojekt der zahnmedizinischen Versorgung gefeierte Innovation, die auf den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen einer modernen Parodontaltherapie beruht, gerungen. Jetzt wird ihr mit einem Federstrich die Grundlage entzogen und die Menschen faktisch ihres Leistungsanspruches beraubt. Das ist unverantwortlich und sollte nicht verschwiegen oder beschönigt werden. Die finanziellen Mittel für die erforderlichen Behandlungen waren eingeplant und beschlossen und dürfen jetzt nicht durch die kalte Küche wieder einkassiert werden.“

Appell an das Parlament

Angesichts der befürchteten negativen Realitäten, vor denen Minister und Bundesregierung offenbar die Augen verschließen, sehen die zahnärztlichen Vertreter nun das Parlament in der Pflicht. Es wird gefordert, in die Bresche zu springen und die notwendigen Korrekturen am Gesetzentwurf vorzunehmen, um die Patientenversorgung zu sichern.

Fazit: Patientenversorgung nicht opfern

Der Beschluss zum Entwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes wirft gravierende Fragen hinsichtlich seiner Auswirkungen auf die zahnärztliche Versorgung auf. Die Kritik fokussiert sich auf die drohenden Kürzungen bei dringend benötigten Leistungen, insbesondere bei der innovativen Parodontitistherapie, die essenziell für die Mund- und Allgemeingesundheit ist. Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber die geäußerten Bedenken aufgreift und notwendige Anpassungen vornimmt, um eine Verschlechterung der Patientenversorgung zu verhindern.