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Koalitionsvertrag mit Fokus auf Prävention: Zahnärzteschaft begrüßt Ansatz, fordert aber konkrete Weichenstellungen

Berlin, 10. April 2025

Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung, gebildet aus CDU, CSU und SPD, räumt der Prävention eine zentrale Rolle ein. Dieser Ansatz wird von zahnärztlicher Seite grundsätzlich begrüßt. Gleichzeitig wird jedoch ein deutlicher Appell an die neue Regierung gerichtet, konkrete Weichen für einen echten gesundheitspolitischen Kurswechsel hin zu mehr Prävention zu stellen.

Warum Prävention der Schlüssel ist – Fakten aus der Zahnmedizin

Vertreter der Zahnärzteschaft betonen, dass der bisherige Ansatz, vornehmlich Krankheiten zu behandeln, anstatt ihnen durch verstärkte Präventionsmaßnahmen frühzeitig entgegenzutreten, an seine Grenzen stößt. Sie argumentieren, dass Prävention der entscheidende Faktor für die mittel- und langfristige Entlastung der GKV-Finanzen ist. Als Beleg dient die konsequente Präventionsausrichtung in der vertragszahnärztlichen Versorgung:

  • Trotz Ausweitungen des Leistungskatalogs konnte der Anteil der vertragszahnärztlichen Leistungen an den GKV-Ausgaben seit 2001 um mehr als ein Drittel gesenkt werden.
  • Aktuell liegt dieser Anteil bei lediglich 5,8 Prozent, was zeigt, dass die Zahnmedizin kein Kostentreiber innerhalb der GKV ist.

Zugleich bestätigt die kürzlich veröffentlichte Sechste Deutsche Mundgesundheitsstudie (DMS 6), dass dieser präventionsorientierte Ansatz bahnbrechende Erfolge für die Mundgesundheit der Bevölkerung erzielt hat.

Der Vorsitzende des Vorstandes einer maßgeblichen zahnärztlichen Vertretung erklärt: „Der bisherige Ansatz, vornehmlich Krankheiten zu behandeln, anstatt diesen durch verstärkte Präventionsmaßnahmen frühzeitig wirksam entgegenzutreten, stößt an seine Grenzen. Dass Prävention der Schlüssel für die mittel- und langfristige Entlastung der GKV-Finanzen ist, zeigt die konsequente Präventionsausrichtung in der vertragszahnärztlichen Versorgung. Damit ist es uns gelungen, den Anteil an den GKV-Ausgaben für vertragszahnärztliche Leistungen – trotz Ausweitungen des Leistungskatalogs – seit 2001 um mehr als ein Drittel zu senken. Aktuell liegt dieser bei nur noch 5,8 Prozent. Die Zahnmedizin ist somit kein Kostentreiber innerhalb der GKV. Zugleich beweist die kürzlich veröffentlichte Sechste Deutsche Mundgesundheitsstudie (DMS 6), dass unsere präventionsorientierte Herangehensweise bahnbrechende Erfolge für die Mundgesundheit der Bevölkerung erzielt hat.“

Das Herzstück der Prävention: Die Parodontitistherapie

Besonders wichtig sei, dass der Präventionsansatz konsequent auch bei der Parodontitisbehandlung umgesetzt wird. Die DMS 6 zeigt, dass rund 14 Millionen Menschen in Deutschland von einer schweren Parodontalerkrankung betroffen sind. Zwar wurde 2021 mit der präventionsorientierten Parodontitisbehandlungsstrecke eine wichtige Therapie in die Versorgung gebracht, doch infolge des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes wurden dieser die notwendigen Mittel entzogen – mit fatalen Folgen für die Patientenversorgung.

Vertreter der Zahnärzteschaft betonen, dass kurzsichtige Kostendämpfungsmaßnahmen weder zielführend für eine verbesserte Versorgung sind noch zur langfristigen Stabilisierung der GKV-Finanzen beitragen. Ausschließlich Investitionen in präventive Maßnahmen würden nachhaltig die Krankheitslast und damit letztlich die GKV-Ausgaben reduzieren. Daher sei es unerlässlich, die Leistungen für die präventionsorientierte Parodontitistherapie endlich gesetzlich als Früherkennungs- und Vorsorgeleistungen zu verankern und die erforderlichen Mittel für die Versorgung zur Verfügung zu stellen.

Stärkung inhabergeführter Praxen und Regulierung von iMVZ

Um die erreichten Erfolge bei der Mundgesundheit zu erhalten und die langfristige Versorgung, insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen, sicherzustellen, benötigen die inhabergeführten Zahnarztpraxen verlässliche finanzielle und strukturelle Rahmenbedingungen. Es wird gefordert, diese für die vertragszahnärztliche Versorgung in der laufenden Legislaturperiode dringend und zielgenau weiterzuentwickeln.

Die Ankündigung sowohl eines Bürokratieentlastungsgesetzes als auch eines iMVZ-Regulierungsgesetzes im Koalitionsvertrag werden als richtige und wichtige Signale für die Zahnarztpraxen und niederlassungswilligen jungen Zahnärztinnen und Zahnärzte gewertet. Um jedoch die dynamische Entwicklung investorengetragener Medizinischer Versorgungszentren (iMVZ) wirksam einzudämmen, reiche Transparenz über die Eigentümerstruktur allein nicht aus. Hier müsse gesetzlich eine räumliche und fachliche Gründungsbeschränkung für Krankenhäuser eingeführt werden.

Angebot zur Zusammenarbeit

Die Expertise aus der Selbstverwaltung wird der neuen Bundesregierung gerne bei der konkreten Ausgestaltung ihrer Vorhaben angeboten, um gemeinsam die vertragszahnärztliche Versorgung zukunftsfest zu machen.

Hintergrund: Die Agenda Mundgesundheit

Bereits im Vorfeld der Bundestagswahl hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung in ihrer "Agenda Mundgesundheit" ihre gesundheitspolitischen Positionen und Forderungen anschaulich und lösungsorientiert veröffentlicht. Diese kann unter www.kzbv.de abgerufen werden.

Fazit: Präventionsversprechen müssen eingelöst werden

Der Koalitionsvertrag enthält einen wichtigen und richtigen Fokus auf Prävention. Damit dieses Versprechen jedoch eingelöst werden kann und nicht auf halber Strecke scheitert, sind konkrete gesetzliche und finanzielle Maßnahmen unerlässlich. Die Sicherung der Finanzierung präventiver Schlüsseltherapien wie der Parodontitisbehandlung und die Stärkung der inhabergeführten Praxisstrukturen gegen die Dominanz von Investorenmodellen sind aus Sicht der Zahnärzteschaft zentrale Voraussetzungen für eine zukunftsfähige und patientengerechte Versorgung in Deutschland.