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Neuer Einlöseweg für das E-Rezept in der Kritik: Sicherheitsbedenken bei 'Card Link'

Berlin, 15. März 2024

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet voran, doch nicht jeder Schritt stößt auf ungeteilte Zustimmung. Aktuell im Fokus der Kritik steht der von der Gesellschafterversammlung der gematik beschlossene sogenannte „Card Link“ für das E-Rezept. Dieses Verfahren soll Patientinnen und Patienten die Einlösung ihrer elektronischen Verordnungen über Apps von Drittanbietern ermöglichen.

Was genau ist der 'Card Link'?

Der „Card Link“ erweitert die Möglichkeiten zur Einlösung des E-Rezepts. Neben den bereits etablierten Wegen mittels elektronischer Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke oder über die offizielle Gematik-App (E-Rezept App) soll zukünftig auch die Einlösung via Apps privater oder anderer Anbieter möglich sein, indem die App eine Verbindung zur eGK herstellt (quasi ein "Link" zur Karte).

Grundsätzliche Offenheit, aber Vorbehalte bei der Umsetzung

Grundsätzlich wird die Schaffung weiterer volldigitaler Einlösewege für das E-Rezept begrüßt. Auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hatte sich ursprünglich für das Prinzip des „Card Link“ ausgesprochen, stimmte jedoch in der entscheidenden Gesellschafterversammlung gegen den vorliegenden Beschluss. Der Grund: eine befürchtete Absenkung des Sicherheitsniveaus.

Das Kernproblem: Sicherheitsstandards für Drittanbieter-Apps

Hier liegt der zentrale Kritikpunkt. Während die bisherigen Einlösewege über hohe Sicherheitsanforderungen der gematik reguliert und zertifiziert sind, ist bei den Drittanbieter-Apps im Rahmen des „Card Link“-Verfahrens keine vergleichbare Zulassungspflicht vorgesehen. Dies wirft ernste Fragen hinsichtlich des Schutzes sensibler Patientendaten auf.

Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellv. Vorsitzender des Vorstandes einer führenden zahnärztlichen Interessenvertretung, erklärt: „Seit Jahren arbeiten wir daran, dass das E-Rezept hochsicher ist, nun soll der freie Markt Apps anbieten dürfen, ohne dass jemand kontrolliert, was mit den Verordnungsdaten passiert. Das ist ein Unding.“

Auch wenn Zahnärztinnen und Zahnärzte nicht direkt die "Card Link"-Apps nutzen, ist das E-Rezept-System als Ganzes auf uneingeschränktes Vertrauen in seine Sicherheit angewiesen. Weder Patientinnen und Patienten noch Apothekerinnen und Apotheker verfügen jedoch über die notwendigen Mittel, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit der verschiedenen Drittanbieter-Apps selbstständig zu bewerten. Sie müssten dennoch die Verantwortung für deren Nutzung tragen.

Politische Durchsetzung gegen breiten Widerstand

Unverständnis herrscht auch über das Vorgehen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Als Mehrheitsgesellschafter der gematik (51 Prozent Anteile) hat das BMG die technischen Vorgaben für das „Card Link“-Verfahren in der Gesellschafterversammlung trotz deutlicher Warnungen und der Gegenstimmen aller anderen Gesellschafter (sowohl Leistungserbringer als auch Kostenträger) durchgesetzt. Dieses Vorgehen wird von Kritikern als Zeichen dafür gewertet, dass das Interesse des Ministeriums an einer konstruktiven Zusammenarbeit mit der Selbstverwaltung schwindet.

Fazit: Vertrauen ins E-Rezept-System nicht gefährden

Die Einführung des „Card Link“ birgt nach Ansicht verschiedener Akteure im Gesundheitswesen die Gefahr, das mühsam aufgebaute Vertrauen in die Sicherheit des E-Rezept-Systems zu untergraben. Die fehlende Regulierung der Drittanbieter-Apps und die politische Durchsetzung gegen den Willen der Leistungserbringer und Kostenträger werfen Fragen auf, die dringend geklärt werden müssen, um den Erfolg der weiteren Digitalisierung nicht zu gefährden und Patientendaten bestmöglich zu schützen.