Wie viel ist eine Zahnarztpraxis wert?
7. Juni 2016 Betty
Betty's Storytime wert zahnarztpraxis
Betty's Storytime wert zahnarztpraxis
Wenn eine Praxis verkauft werden soll, muss zunächst ihr Wert ermittelt werden. Hierfür gibt es, ähnlich wie beim herkömmlichen Immobilienhandel, verschiedene Methoden. Eine einheitliche Preisgestaltung gibt es jedoch nicht. Letztlich hat jeder Anbieter die Möglichkeit, den Verkaufspreis so festzulegen, wie er es möchte. Dadurch entsteht immer eine Diskrepanz zwischen den Preisvorstellungen von Käufer und Verkäufer. Wie Zahnärzte einen Preis für ihre Praxis finden können, wird von der Ärztekammer empfohlen.
Ideeller und materieller Wert
Unabhängig von der letztlich gewählten Methode zur Preisermittlung spielt der Ertrag eine wichtige Rolle. Letztlich entscheidet er mit darüber, ob eine Praxis erfolgreich fortgeführt werden kann und nicht allein die Ausstattung oder die Lage. Den Ertragswert berücksichtigt auch die von der Bundesärztekammer im Jahr 2008 verbesserte „Ärztekammermethode“. Nach ihren Berechnungen setzt sich der Praxiswert aus einem materiellen Wert (Substanzwert) und einem immateriellen Wert (ideeller Wert) zusammen. Materielle Werte einer Praxis lassen sich sehr einfach ermitteln. Hierfür wird das Anlageverzeichnis einer Zahnarztpraxis bemüht. Darin werden Wirtschaftsgüter aufgeführt, welche die Praxis- und Laborausstattung ebenso wie die Ausstattung des Büros umfassen. Hinzugerechnet werden außerdem die EDV-Anlagen sowie Produkte für den Praxisbedarf. Für die Berechnung wird der aktuelle Marktwert der jeweiligen Güter angesetzt und nicht der Neuwert.
Während der materielle Wert einfach zu bestimmen ist, ist die Berechnung des immateriellen Werts ein wenig komplexer. Mit dem ideellen Wert wird eine Aussage über die Wahrscheinlichkeit getroffen, eine Zahnarztpraxis ertragreich weiterzuführen. Ausschlaggebende Faktoren für den Erfolg sind neben dem Standort, der Praxisorganisation sowie der Größe des Patientenstamms auch die Modernität der Praxisausstattung eine Rolle. Den größten Einfluss auf die erfolgreiche Fortführung der Praxis hat jedoch die bisherige Arzt-Patientenbeziehung. Waren die Patienten zufrieden und haben Vertrauen zu Ihrem behandelnden Arzt? Diese sogenannte „Goodwill“ der Patienten sorgt dafür, dass die Praxis langfristig wirtschaftlich erfolgreich geführt werden kann.
So kann der immaterielle Praxiswert ermittelt werden
Der ideelle Praxiswert wird durch die Multiplikation des nachhaltig erzielbaren Gewinns mit dem Prognosemultiplikator ermittelt.
Übertragbarer Umsatz
– übertragbare Kosten
= übertragbarer Gewinn
Übertragbarer Gewinn
– alternatives Arztgehalt
= nachhaltig erzielbarer Gewinn
Nachhaltig erzielbarer Gewinn × Prognosemultiplikator = ideeller Praxiswert
Als Berechnungsgrundlage dient hier der durchschnittliche Praxis-Jahresumsatz inklusive der durchschnittlichen Kosten der vergangenen drei Kalenderjahre. Dabei werden personengebundene Umsätze der Ärzte sowie künftige Kosten nicht berücksichtigt. Das alternative Arztgehalt beträgt in der Berechnung maximal 76.000 Euro. Der Prognosemultiplikator beträgt bei einer Einzelpraxis in der Regel 2. Der Prognosemultiplikator ergibt sich aus der Zahl der Jahre, in welchen eine Patientenbindung an den bisherigen Praxisinhaber besteht.
Unabhängig von dieser Wertermittlungsmethode sind weitere Methoden verbreitet, die zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Um den Praxiswert überschlagsweise zu ermitteln, bietet sich eine einfache Faustregel an: Praxiswert = durchschnittlicher Jahresgewinn der vergangenen drei Jahre.
Fazit
Die Bewertung einer Zahnarztpraxis umfasst nicht nur die materiellen Werte. Dieser Aspekt macht die Preisermittlung oftmals schwieriger, da gerade der immaterielle Wert für deutliche Unterschiede zwischen der Preisvorstellung des Käufers und der Preisvorstellung des Verkäufers sorgt. Letztlich ist es beim Praxisverkauf wie bei allen Verkäufen auf dem freien Markt. Die Nachfrage bestimmt den Preis. Sofern es Käufer gibt, wird die Art der Preisermittlung keine Rolle spielen.
Quelle: http://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/Arztpraxen.pdf