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Zahnzusatzversicherung von der Steuer absetzen - so geht‘s


Mit einer Zahnzusatzversicherung können sich Patienten gehen hohe Kosten bei Zahnersatz wie Prothesen oder Implantaten absichern. Auch Behandlungen wie eine PZR können meist über die Zusatzversicherung gedeckelt werden. Wer geringe Beiträge für seine Krankenversicherung bezahlt, kann die Kosten für die Zahnzusatzversicherung als sonstige Vorsorgeleistungen absetzen.
Jeder Angestellte und Selbständige kann pro Jahr eine bestimmte Summe an Vorsorgeleistungen steuerlich geltend machen. Für die Basisabsicherung über die Krankenversicherung gibt es keine Höchstgrenze. Diese Kosten können sowohl Selbständige als auch Angestellte in voller Höhe von der Steuer absetzen.
Wenn der Höchstbetrag nicht ausgeschöpft wird
Angestellte haben die Möglichkeit pro Jahr Vorsorgeleistungen bis zu einer Höhe von 1.900 Euro von der Steuer abzusetzen. Üblicherweise ist diese Höchstgrenze mit den Aufwendungen für die Krankenkasse bereits überschritten. Wer jedoch über die GKV kostenlos mitversichert ist, erreicht diese Grenze nicht und kann die Prämie für seine Zahnzusatzversicherung bei der Steuer angeben.
Studenten zahlen ebenfalls nur einen ermäßigten Satz bei der Krankenkasse. Sie schöpfen 1.900 Euro pro Jahr ebenfalls nicht vollständig aus. Wer also studiert und eine Steuererklärung schreibt, kann die Kosten für seine Zahnzusatzversicherung geltend machen. Bei Selbständigen liegt der absetzbare Höchstbetrag für Vorsorgeleistungen bei 2.800 Euro. Wer in der PKW versichert ist und nur einen geringen Basisbeitrag bezahlt, kann leicht unter diese Grenze „rutschen“. Zudem profitieren privat Krankenversicherte in der Regel von Beitragsrückerstattungen, wenn sie ihre ärztlichen Leistungen selbst bezahlen. Diese Rückerstattungen mindern wiederum die anrechenbaren Beiträge. Somit kann es gut sein, dass die Höchstgrenze von 2.800 Euro nicht ausgeschöpft wird. 
Höchstbeträge addieren sich bei Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern 
 Wer verheiratet ist oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft führt und steuerlich gemeinsam veranlagt wird, kann seine Höchstbeträge zusammenaddieren. Ist ein Partner zum Beispiel selbständig und der andere auf Minijobbasis angestellt, können bis zu 4.700 Euro für Vorsorgeleistungen jedes Jahr abgesetzt werden. Bei zwei Selbständigen summiert sich der Betrag auf 5.600 Euro. 
 Hinweis: Dieser Artikel ist nach bestem Wissen und Gewissen verfasst und stellt keine Beratungsleistung dar. Wir empfehlen Ihnen, sich direkt an Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater zu wenden, um die optimale Lösung zu finden.
Autor: Betty
Hier schreibt Betty!